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Il COMITES promuove, in collaborazione con l’Autorità consolare ed Enti, Associazioni e comitati operanti nell’ambito della circoscrizione, idonee iniziative nelle materie attinenti alla vita sociale e culturale, all’assistenza sociale e scolastica, alla formazione professionale, alla ricreazione, allo sport e al tempo libero della comunità italiana residente nella circoscrizione consolare di Amburgo. Il Comitato inoltre, nell’ambito dell’ordinamento locale, coopera con l’Autorità consolare nella tutela dei diritti e degli interessi dei cittadini italiani qui residenti, segnala all’Autorità consolare le eventuali violazioni delle convenzioni e delle norme internazionali che colpiscano i connazionali ai fini dell’effettuazione dei necessari interventi, collabora con l’Autorità consolare nella vigilanza sull’osservanza dei contratti di lavoro, sulle condizioni di sicurezza e di igiene nel luogo di lavoro, sulle condizioni abitative e sull’inserimento dei figli dei connazionali nelle strutture scolastiche locali, nonché sull’effettiva attuazione delle leggi, iniziative e provvidenze, predisposte dal Governo ospitante, a favore dei connazionali nel settore culturale, ricreativo, sportivo e del tempo libero. |
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Das COMITES Die Absicht des Gesetzgebers war es, den im Ausland lebenden italienischen Gemeinschaften ein demokratisch legitimiertes Instrument anhand zu geben, damit Probleme und Anforderungen erkannt sowie Hinweise und Lösungen erarbeitet werden können, die die Eingliederung in die Gesellschaft des Gastlandes erleichtern, ohne dabei zu vergessen, wie wichtig die Beziehung zur politischen, kulturellen und sozialen Realität in Italien ist. Der COMITES arbeitet, auch wenn er als Organ völlig autonom ist, eng mit den zuständigen Konsulaten zusammen. Die ehrgeizigen Ziele des Gesetzes wurden zum einen durch die finanzielle Mittelausstattung gehemmt, aber auch durch den schwierigen Eingliederungsprozess der COMITES in die Landschaft der beratenden Organisationen. Nichtsdestotrotz bedeuten die COMITES für den italienischen Staat eine nützliche Plattform zum Beobachten der vielschichtigen italienischen Realitäten und gibt eine Orientierungshilfe beim konsequenten und modernen Ausrichten der italienischen Außenpolitik. Aufgaben des COMITES Der COMITES soll (gemäß Artikel 2) geeignete Initiativen im Bereich Soziales, Kultur, Alten- und Schulbetreuung, Berufsausbildung, Freizeitgestaltung und Sport für die italienische Gemeinschaft fördern. Er hat die Aufgaben, zusammen mit der jeweiligen Konsularbehörde für die Wahrung der Rechte und Interessen der italienischen Bürger zu sorgen, eventuelle Missachtung nationaler und internationaler Konventionen gegenüber italienischen Bürgern anzuzeigen, über die Einhaltung von Arbeitsverträgen zu wachen, die Wohnsituation zu beobachten, für die entsprechende Integration der Kinder in das Schulsystem des Gastlandes zu sorgen sowie darauf zu achten, dass die Gesetze und Initiativen des Gastlandes zur Integration von Ausländern effektiv umgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der Autonomie der einzelnen Vereinigungen, Vereinen und anderen Hilfswerken, ist der COMITES zu einer begründeten Stellungnahme zu den von den oben genannten Organisationen an das italienische Außenministerium eingereichten Mittelanträgen verpflichtet. Diese Mittel dienen zur Finanzierung der jeweiligen Aktivitäten. Der COMITES hat zusammen mit allen betroffenen Vertretern der italienischen, aber auch dem Pendant auf deutscher Seite ein weites Aufgabenfeld mit großem Verantwortungsbewußtsein und Effizienz zu erfüllen. Um den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen, muss der COMITES sowohl demokratisch legitimiert d.h. gewählt sein als auch über eine leistungsfähige organisatorische Struktur verfügen. Demokratische Legitimation Die Anzahl der Mitglieder der COMITES ist abhängig von der Größe der italienischen Gemeinschaft. Die italienische Gemeinschaft unter der administrativen Zuständigkeit des Generalkonsulats Stuttgart ist die größte weltweit. Daher besteht der der COMITES Hamburg aus z Z. 15 Mitgliedern, die die Vollversammlung darstellen (Art. 6). Diese Mitglieder werden von der Gemeinschaft aufgrund von Wahllisten gewählt. Diese Listen kommen in unabhängiger Art und Weise zustande und müssen nicht unbedingt an die Zugehörigkeit zu einer Partie gekoppelt sein (so ist es zumindest im Gesetz vorgesehen). |

